8.2.Wohnkosten 8.2.1. Vorinstanz / Parteien Zu den Wohnkosten des Klägers erwog die Vorinstanz (angefochtener Entscheid, E. 6.3.1): Der Hypothekarzins (SARON) betrage 2022 Fr. 10'572.00 pro Jahr. Die vermögensbildende Amortisation sei nicht zu berücksichtigen. Von den geltend gemachten Heizkosten (Fr. 5'509.40) sei trotz fehlender Belege auszugehen. Hinzu kämen die Gebäudeversicherung (Fr. 955.35), Wasser / Abwassergebühr (Fr. 661.60) sowie die Abfallgebühren (Fr. 395.20). Das ergebe insgesamt Fr. 18'093.55 pro Jahr. Diese Kosten seien – unter Verweis auf denselben Kostenverteiler in der Steuerveranlagung 2022 – je hälftig auf den Kläger und die G.___