Die Beklagte wendet ein, sie verdiene nichts und es sei ihr auch kein hypothetisches Einkommen anzurechnen. Nach der Geburt der Kinder habe sie nur in der Unternehmung mitgeholfen, weil der Kläger über finanzielle Probleme geklagt und sie sich dadurch unter Druck gefühlt habe. Die Belastung aus Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung und Haushaltsführung habe sich als viel zu hoch und gesundheitsschädigend erwiesen. Der Kläger habe ihr nur einen so hohen Lohn ausbezahlt, weil sie seine Partnerin gewesen sei. Sie habe in V._____ eine Ausbildung im Tourismusbereich absolviert. In der Schweiz habe sie nur als Au-Pair, in der Reinigung und in der Gastronomie gearbeitet. Eine Tätigkeit im […]