6.6.7. Einkommen 2022 Gemäss Lohnausweis 2022 und definitiver Steuerveranlagung 2022 (vgl. Beilagen 41 und 42 zur Eingabe des Klägers vom 14. Mai 2024) erzielte der Kläger von Januar bis November 2022 ein Nettoeinkommen von Fr. 154'178.00. Dass es sich beim (nur) bis "30.11.2022" ausgestellten Lohnausweis 2022 um einen "lapidaren Ausstellungsfehler" gehandelt haben soll, erschöpft sich in einer schlichten Behauptung des Klägers. Insbesondere blieb er eine nachvollziehbare Erklärung dafür schuldig, warum er sich nebst dem Monat (Dezember statt November) auch noch mit dem Tag (31. statt 30.) vertan haben soll.