Der Kläger behauptet und beweist nicht, dass er sich mit voller Kraft, aber erfolglos darum bemüht hätte, sein Einkommen aus dem Jahr 2022 wieder zu erzielen (vgl. E. 6.4 oben). Vielmehr unternahm er stattdessen Ende 2023/Anfang 2024 mit seiner neuen Partnerin eine rund viermonatige Reise nach T._____ und U._____, woraus schon die Vorinstanz zurecht geschlossen hat, dass der Kläger über mehr finanzielle Mittel verfügt, als er glauben machen will.