Es ist unklar, wie lange der Kläger bei der M._____ gearbeitet hat oder ob er immer noch (in welcher Funktion) dort arbeitet, wie hoch sein Lohn war bzw. noch ist und weshalb er allenfalls dort nicht weiter - 26 - arbeiten kann. Auch hier verletzt der beweisbelastete Kläger seine ihm obliegende Mitwirkungspflicht (E. 6.3 oben).