6.4. Hypothetisches Einkommen Ob dem Kläger ein hypothetisches Einkommen anzurechnen ist, da er sein Einkommen – wie die Beklagte vorbringt – in Schädigungsabsicht verringert hat, kann offen bleiben: Zum einen ging die Vorinstanz nicht von einem hypothetischen, sondern von einem tatsächlich erzielten Einkommen des Klägers im vorliegend relevanten Zeitraum ab dem 1. August 2022 aus. Zum anderen ist die Rechtsprechung, wonach hypothetische Einkünfte erst für die Zukunft (Urteil des Bundesgerichts 5P.255/2003 vom 5. November 2003 E. 4.3) resp.