Die Trennung und der so geschuldete Unterhalt machten keine Einkommensreduktion notwendig. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger nach wie vor denselben Lohn wie im Jahr 2022 erzielen könne. Seine eingereichten Unterlagen (Darlehensvertrag zur Geschäftsgründung, Lohnabrechnungen) zeigten kein anderes Bild. Es sei weiterhin von einem (allenfalls hypothetischen) monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 13'415.00 auszugehen.