Der Kläger gebe nur zögerlich, unter Druck und unvollständig Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse. Es gebe keinen erkennbaren Grund, wieso z.B. der Lohnausweis 2022 nur für Januar bis November erstellt worden sei. Nachdem sich die Parteien am 1. August 2022 getrennt hätten, sei das Einkommen im Jahr 2023 plötzlich rapide gesunken. Der Grund dafür in einem rufschädigenden Verhalten der Beklagten zu sehen, sei zu einfach. Über die Lohnauszahlungen der G._____ GmbH ab Januar 2024 sei nichts bekannt. Der Kläger gebe an, als Freelancer tätig gewesen zu sein. Aber auch ein Freelancer habe Belege zum Einkommen.