- E._____, Fr. 3'455.00 ab 1. Januar 2025 (Barbedarf Fr. 840.00 + Überschuss Fr. 860.00 + Betreuungsunterhalt Fr. 1'755.00) Schliesslich legte die Vorinstanz den Ehegattenunterhalt fest ([Überschuss – Kinderunterhalt] / 2). Vom 1. August 2022 bis 31. Dezember 2024 ging sie von einem Durchschnittsüberschuss des Klägers von Fr. 10'430.00 aus. Dies ergab folgenden persönlichen (gerundeten) Unterhalt der Beklagten (angefochtener Entscheid, E. 6.7):