Die Überschüsse wurden nach "grossen und kleinen Köpfen" aufgeteilt. Der Überschussanteil (nur) der Kinder (33 %) wurde bis zum 31. Dezember 2024 (und damit für alle Phasen) "gleich […] bemessen" (da die leichten Veränderungen in der Existenzminimumberechnung keine Veränderungen im Überschussanteil rechtfertigten). Dies ergab einen Überschussanteil von pro Kind Fr. 940.00 ([Überschuss Kläger ab 1. Januar 2024 Fr. 10'400.00 – Betreuungsunterhalt Fr. 3'245.00 – Barbedarf Kinder Fr. 1'440.00 ab 1. November 2023] x 33 % / 2), was angemessen sei. Ab 1. Januar 2025 ergab sich ein Überschussanteil von pro Kind Fr. 860.00 ([Fr. 10'370.00 – Fr. 3'510.00 – Fr. 1'660.00] x 33 % / 2) (angefochtener