5. Unterhalt 5.1. Vorgehen Vorinstanz Die Vorinstanz hat ihren Entscheid im Unterhaltspunkt, der diesbezüglich in die Dispositiv-Ziffern 4 und 5 mündete (Kinderunterhalt [4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3], Ehegattenunterhalt [5]), detailliert begründet (angefochtener Entscheid, E. 5 – 7). Sie ermittelte den Unterhalt nach der zweistufig-konkreten Methode des Existenzminimums mit Überschussverteilung (E. 5.4 unten).