Urteile des Bundesgerichts 5A_793/2023 vom 4. Juli 2024 E. 6.3 und 4A_235/2024 vom 11. Juni 2024 E. 4.1 mit Hinw.). Das Recht, sich zu Vorbringen des Gegners sowie hinsichtlich des Beweisergebnisses äussern zu können, wird ebenfalls aus dem rechtlichen Gehör abgeleitet (CHE- VALIER/BOOG, in: ZPO-Komm., a.a.O., N. 10 zu Art. 53 ZPO).