Mit seinem Begehren, das Urteil sei aufzuheben und zur Ergänzung des Sachverhalts und zur Anstellung neuer Berechnungen an die Vorinstanz zurückzuweisen (Berufung, Rz. 22 f., 30), ist der Kläger soweit nicht zu hören. 2.3. Rechtliches Gehör Der Kläger bringt vor, die Vorinstanz begründe das ihm angerechnete Einkommen nicht nachvollziehbar. Zu diesem komplexen Thema schreibe sie nur gerade "vier knappe Absätze". Damit sei die Begründungspflicht und so das rechtliche Gehör verletzt (Berufung, Rz. 11 ff. und 48). Die Vorinstanz habe zu Unrecht diverse Unterlagen "offenbar" nicht - 10 -