[Dispositiv-Ziffer 7.1 und 7.2]: Die mit superprovisorischer Massnahme vom 23. Oktober 2023 erlassene Anmerkung, ohne schriftliche Zustimmung der Gesuchsgegnerin über die Liegenschaft an der […] R._____ (GB R._____, Nr. aaa], wird aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, die Anmerkung zu löschen. [Dispositiv-Ziffer 10 und 11.2]: [Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ab Einleitung des Verfahrens]." Zudem beantragte der Kläger die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren.