[Dispositiv-Ziffer 4.1.1]: Der Gesuchsteller wird verpflichtet, den Kindern ab 1. August 2022 einen Barunterhalt von je CHF 1'440.00 pro Monat zu bezahlen, zahlbar bis zur Volljährigkeit an die Gesuchsgegnerin und jeweils im Voraus; ein Betreuungsunterhalt ist nicht geschuldet. [Dispositiv-Ziffer 4.1.2. und 4.1.3] entsprechend anzupassen