2.12. Der Kläger reichte innert Frist keinen Schlussvortrag ein. Am 4. September 2024 teilte er mit, dass er sein rechtliches Gehör noch mittels schriftlicher Stellungnahme wahrnehmen werde. Am 12. September 2024 reichte der Kläger ein ärztliches Zeugnis ein und bat das Gericht darum, mit der Urteilsberatung bis Ende der nächsten Woche zuzuwarten, weil die Notwendigkeit bestehe, sich ein letztes Mal zu äussern. Mit Eingabe vom 24. September 2024 reichte der Kläger eine Stellungnahme ein und beantragte mit weiterer Eingabe vom 2. Oktober 2024 die unentgeltliche Rechtspflege. 2.13. Mit Entscheid vom 31. Oktober 2024 erkannte das Gerichtspräsidium Q._____ u.a.: