Gleichzeitig gewährte er der Beklagten mit Wirkung ab dem 14. Mai 2024 die unentgeltliche Rechtspflege. 2.10. Mit Schlussvortrag vom 28. Juni 2024 beantragte die Beklagte (u.a.): " 5. Der Gesuchsteller sei zu verpflichten, [ihr] an den Unterhalt der […] Töchter ab 01.08.2022 [monatlich mindestens je Fr. 3'500.00 zzgl. Kinderzulagen] zu bezahlen. 6. Der Gesuchsteller sei zu verpflichten, der Gesuchsgegnerin an ihren persönlichen Unterhalt ab 01.08.2022 monatlich und monatlich vorschüssig Fr. 11'500.00 zu bezahlen. […]