5.2. Ziff. 6.2 und 6.3 der Teilvereinbarung vom 13. Dezember 2022 lauten wie folgt: 6.2. Konkret übernimmt der Gesuchsteller weiterhin die Kosten für die Spielgruppe, […] und die Krankenkassenprämien für die Kinder. […] 6.3. Konkret wird der Gesuchsteller superprovisorisch verpflichtet, der Gesuchsgegnerin an den Unterhalt der Kinder und für sie persönlich monatlich im Voraus einen Betrag von total Fr. 5'000.00 pro Monat zu bezahlen. Diese Zahlungen stellen Akonto-Leistungen dar. […]" -5-