2.8. Am 14. Mai 2024 fand vor dem Gerichtspräsidium Q._____ eine zweite Verhandlung statt. Es wurde den Parteien eine Frist für die Erstattung einer abschliessenden Stellungnahme bis am 28. Juni 2024 gesetzt. 2.9. Am 15. Mai 2024 verfügte der Gerichtspräsident von Q._____ u.a.: " 1. […] D._____ und E._____ bleiben ab Verhandlung und bis auf weiteres superprovisorisch unter die Obhut der Mutter gestellt. […] 5. 5.1. Der Gesuchsteller wird superprovisorisch verpflichtet, die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziff. 6.2 und 6.3 der Teilvereinbarung vom 13. Dezember 2022 bis zum definitiven Entscheid weiterzuführen.