2. Das Grundbuchamt Q._____ wird angewiesen, die Beschränkung der Verfügungsbefugnis gemäss Ziff. 1 hiervor im Grundbuch anzumerken." 2.6. Am 4. März 2024 verfügte der Gerichtspräsident von Q._____ betreffend Prozesskostenvorschuss und unentgeltliche Rechtspflege u.a.: " 1. 1.1. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 30'000.00 für die Verfahren SF.2022.37 zu zahlen. 1.2. An den Betrag gemäss Ziff. 1.1 wird der vom Gesuchsteller für die Gesuchsgegnerin bezahlte hälftige Anteil für das F._____.-Gutachten von Fr. 9'250.00 angerechnet.