6.3. Der Gesuchsteller zahlt der Gesuchsgegnerin an den Unterhalt der Kinder und für sie persönlich für die Monate Januar bis März 2023 einen Betrag von total Fr. 5'000.00 pro Monat. Die Zahlungen haben per Valuta 29. Dezember 2022, 27. Januar 2023 und 24. Februar 2023 zu erfolgen. Diese Zahlungen stellen Akonto-Leistungen dar. -3-