1. Der Kläger (aus früherer Ehe Vater des Kindes C._____, geb. tt.mm. 2006) und die Beklagte heirateten am 27. November 2020. Sie sind die Eltern von D._____ (geb. tt.mm. 2018) und E._____ (geb. tt.mm. 2021). Am 4. August 2022 reichten die Parteien beim Bezirksgericht Q._____ ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein. Das Verfahren wurde mit Entscheid vom 19. Dezember 2022 als durch Klagerückzug durch den Kläger erledigt von der Kontrolle abgeschrieben (OF.2022.56).