6.3.2. Kläger Soweit der Kläger beantragt, die Gesuche der Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege seien abzuweisen (Berufungsantwort, S. 15 ff.), verkennt er, dass im (summarischen) Verfahren um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege die Gegenpartei zwar unter Umständen anzuhören (Art. 129 Abs. 3 ZPO), sie aber nicht förmliche Partei ist (EMMEL, in: ZPO-Komm., a.a.O., N. 13 zu Art.