In der Eingabe vom 16. Februar 2024 habe sie die Unterlagen und eine detaillierte Begründung in Aussicht gestellt. Am 5. April 2024 habe das Gericht verfügt, dass die Parteien innert 10 Tagen aktuelle Unterlagen (Einnahmen / Ausgaben) einzureichen hätten. Mit Verfügung vom 23. April 2024 sei die Beklagte ermahnt worden, da sie der Aufforderung nicht nachgekommen sei, und es sei ihr erneut Frist angesetzt worden, um die Unterlagen einzureichen. Erst mit Eingabe vom 29. Mai 2024 (nach zweimaliger Fristerstreckung) habe sie einen Teil der eingeforderten Unterlagen eingereicht. Bis heute fehlten die Steuerveranlagung und die letzte Steuererklärung.