6. Prozesskostenvorschuss / unentgeltliche Rechtspflege 6.1. Vorinstanz 6.1.1. Prozesskostenvorschuss Die Vorinstanz verweigerte der Beklagten den geltend gemachten Prozesskostenvorschuss von Fr. 5'000.00 zzgl. MwSt. (Eingabe vom 16. Februar 2024; Stellungnahme vom 7. März 2024) bzw. einen "angemessenen Prozesskostenbeitrag" (Eingabe vom 31. Mai 2024) zu Lasten des Klägers. Die anwaltlich vertretene Beklagte sei ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. In der Eingabe vom 16. Februar 2024 habe sie die Unterlagen und eine detaillierte Begründung in Aussicht gestellt.