Die angebliche Überforderung sei nicht mehr aktuell. An gesundheitlichen Problemen leide sie nicht. Die einzige Änderung sei, dass C._____ jeglichen Kontakt zu ihr abgebrochen habe. Es bestünden zahlreiche Indizien, dass er vom Vater beeinflusst sei. Sie habe ihn nicht gewürgt. Von einer eingeschränkten Erziehungsfähigkeit könne keine Rede sein. Selbst wenn ihre Erziehungsfähigkeit "zeitweise ansatzmässig" eingeschränkt gewesen wäre, so sei dies längst nicht mehr der Fall oder es sei die Beseitigung der Einschränkung absehbar. Aus dem Chatprotokoll könne nicht auf eine Verschlechterung der Kommunikation geschlossen werden. Gründe für die schwierige Kommunikation mit der Familienbeglei-