Auch der Gemeinderat S._____ habe am 15. Januar 2024 festgehalten, dass die Beklagte Anzeichen einer Überforderung zeige und ihr Erziehungsstil inkonsequent sei und nicht dem Alter der Kinder entspreche. Zusammenfassend könne die Beklagte aufgrund ihrer neuen Arbeitsstelle sowie ihrer gesundheitlichen Probleme eine angemessene Betreuung der Kinder nicht (mehr) gewährleisten. Exemplarisch für ihre Überforderung stehe der Zustand des Hauses bei der Übergabe. Auch die im Raum ste- -8-