Das Haus sei nicht gereinigt worden, im Keller seien alte Möbel und Müll deponiert gewesen, und wegen zwei offenen Dachfenstern habe es ins Haus geregnet. Darauf angesprochen habe die Beklagte ausgeführt, das Haus sei zu gross gewesen und sie habe kein Geld für eine Putzhilfe gehabt. Weiter sei es ihr wegen der Trennung emotional schlecht gegangen, weshalb sie bis 14. Februar 2024 krankgeschrieben gewesen sei; sie sei müde gewesen und habe deshalb Schlafmedikamente verschrieben erhalten. Auch der Gemeinderat S.__