Mittlerweile wohne die Beklagte seit 26. Mai 2024 in einer 3.5-Zimmer-Wohnung und arbeite seit 11. März 2024 (befristet bis 31. August 2024) zu 80 % als Praktikantin in der Pflege im F._____ in Q._____. Aktuell könne sie keine regelmässige Kinderbetreuung übernehmen. Die Kinder würden seit Monaten hauptsächlich vom Kläger betreut (C._____ sei ständig bei ihm, und D._____ werde mehrheitlich von ihm betreut). Der Beklagten sei die (frühere) Wohnung gekündigt worden. Laut Verwaltung habe das ganze Haus nach Hundeexkrementen gestunken, weshalb diese eine Gefährdungsmeldung eingereicht habe. Das Haus sei nicht gereinigt worden, im Keller seien alte Möbel und Müll