2.5. Am 11. Juni 2024 fand vor dem Gerichtspräsidium Q._____ die Verhandlung mit Parteibefragung statt. Der Parteien hielten in Replik und Duplik an ihren Anträgen fest. Mit gleichentags gefälltem Entscheid erkannte das Gericht: "1. 1.1. In Abänderung von Ziff. 2.1. des [Eheschutzentscheids] vom 21.08.2023 werden […] C._____ […] und D._____ […] rückwirkend per 26.01.2024 unter die Obhut des Gesuchstellers gestellt.