3.2. In der mit "Beschwerde" bezeichneten Eingabe vom 14. November 2024 erklärt der Beklagte, dass er sich derzeit in Untersuchungshaft befinde, sich jedoch sicher sei, dass für die Mietzinsausstände eine einvernehmliche Lösung gefunden werde. Deshalb bitte er um eine Sistierung des Verfahrens bis zu seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft. 4. 4.1 4.1.1. Der Beklagte stellt in seiner Beschwerde somit sinngemäss einen Antrag auf Sistierung des Verfahrens.