2.8. Mit Entscheid vom 4. November 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Baden: " 1. Den Gesuchstellern [= Klägern] wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 14. Februar 2024; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 1. Juli 2024) für die nachfolgenden Beträge provisorische Rechtsöffnung erteilt: