_" und die angeblichen Überweisungen nach T._____ anbelange, bringe der Beklagte lediglich pauschale Behauptungen vor und verweise auf die gesamten Kontoauszüge der Jahre 2021 bis 2023. Es sei nicht Sache des Gerichts, nach den entsprechenden Buchungen zu forschen. Einzahlungen in die 3. Säule oder Ähnliches seien unbestrittenermassen keine geleistet worden (angefochtener Entscheid E. 2.5.3.2.)