gleichbleibenden Ausgaben auszugehen sei und noch die trennungsbedingten Mehrkosten hinzukämen. Eine Sparquote könne daher nicht einfach auf einen Prozentsatz des Einkommens festgelegt werden, wie dies der Beklagte geltend machen wolle. Dass vor der Trennung vor Eingang des Lohnes jeweils immer ca. Fr. 8'000.00 auf dem Konto gewesen sein sollten, belege keine Sparquote, sondern dass jeden Monat gleichviel ausgegeben und eben nichts gespart worden sei. Im Jahr 2022 habe sich das Vermögen gemäss Steuerveranlagung auf Fr. 15'134.00 verringert. Es sei in diesem Jahr also mehr ausgegeben worden, als der Beklagte verdient - 17 -