8. 8.1. Der Beklagte macht eine Sparquote von "zumindest" Fr. 2'000.00 geltend, welche die Vorinstanz zu Unrecht nicht berücksichtigt habe. Die Ehegatten hätten Fr. 6'000.00 bis Fr. 8'000.00 monatlich auf die Seite gelegt, zum Teil auch auf ein Sparkonto. Während der Arbeitslosigkeit hätten die Ehegatten in vier Monaten von den ersparten Fr. 26'000.00 gelebt. Wäre der Beklagte nicht arbeitslos geworden, hätte man dieses Geld auf der Seite gehabt (Berufung S. 9).