Gemäss Entscheiddispositiv (Ziffern 1 und 2) betragen die Unterhaltsbeiträge in der ersten Phase insgesamt Fr. 9'845.00 (Fr. 3'830.00 + Fr. 4'018.00 + Fr. 1'997.00), während die Tabelle ein (allein aus Unterhaltsbeträgen bestehendes) steuerlich relevantes Einkommen der Klägerin von Fr. 10'646.00 ausweist. Für die Steuerberechnung ging die Vorinstanz indes in der ersten Phase von einem Jahresnettoeinkommen von rund Fr. 120'000.00 aus (vgl. S. 28, zweiter Absatz nach der ersten Tabelle). Unter Berücksichtigung der Kinderzulagen ist in dieser Phase von einem Nettoeinkommen von Fr. 122'940.00 auszugehen ([Fr. 9'845.00 + 400.00] x 12).