3.3. Wie sich aus den Lohnabrechnungen von Januar – September 2024 ergibt, betrug das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Beklagten im Jahr 2024 vor Quellensteuerabzug und abzüglich Kinderzulagen Fr. 16'302.95 (Fr. 146'726.60 / 9; vgl. im Detail die korrekte Berechnung in der Berufungsantwort S. 9). Aufgrund der minimen Differenz zum durchschnittlichen Einkommen von Fr. 16'313.00 im Jahr 2023 ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz für alle Phasen von einem monatlichen Einkommen von Fr. 16'313.00 ausgegangen ist.