von Fr. 880.00, für beide Kinder zuzgl. Kinderzulage sowie dem Bedarf der Ehefrau von Fr. 3'741.00. Es seien bei der Berechnung der verschiedenen Lebensphasen zu berücksichtigen und dem Ehemann immer eine Sparquote von Fr. 1'000.00 vorab zuzuweisen." Das Obergericht zieht in Erwägung: