2. Es sei der Ehemann zu verpflichten, ab dem 1.9.2023 bzw. Eintritt D._____ in den Kindergarten, unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen, an die zwei Söhne je einen Barunterhalt von Fr. 1'526.00 zuzgl. Kinderzulagen sowie einen Betreuungsunterhalt von je Fr. 450.00 zu bezahlen.