3.3. Gemäss Ziff. 1 des als Rechtsöffnungstitel verurkundeten Darlehensvertrags zwischen den Parteien vom 12. Juli 2023 (Gesuchsbeilage 1) gewährte der Kläger dem Beklagten "ein Darlehen von Fr. 150'000.00 […] als Zwischenfinanzierung für das Projekt S._____". In Ziff. 3 desselben -9- Darlehensvertrags wurde sodann festgehalten, dass die "Rückzahlung inklusive Zins von total Fr. 300'000.00 […] am 29. September 2023" erfolgt.