Der Betrag von Fr. 150'000.00 sei dem Beklagten überwiesen worden und der Beklagte habe sich mit Unterzeichnung des Vertrages gegenüber dem Kläger zur Rückzahlung inkl. Zins von total Fr. 300'000.00 per 29. September 2023 verpflichtet. Wie sich der über den effektiven Darlehensbetrag (von Fr. 150'000.00) hinausgehende zusätzliche Betrag (von ebenfalls Fr. 150'000.00) zusammensetze, lasse sich dem Vertrag nicht entnehmen.