" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 2. Februar 2024) für den Betrag von CHF 230'000.00 nebst Zins zu 5 % Zins seit 30. September 2023 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 1'500.00 wird dem Gesuchgegner auferlegt und mit dem Kostenvorschuss des Gesuchstellers verrechnet, so dass der Gesuchgegner dem Gesuchsteller den Betrag von CHF 1'500.00 direkt zu ersetzen hat.