2.6. Mit Stellungnahme vom 11. September 2024 reduzierte der Kläger sein Rechtsöffnungsgesuch ein weiteres Mal und stellte neu den Antrag, dass -3- die provisorische Rechtsöffnung im Umfang von Fr. 230'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 30. September 2023 zu erteilen sei. 2.7. Mit Verfügung vom 3. Oktober 2024 hob das Gerichtspräsidium R._____ die Sistierung des Verfahrens auf. 2.8. Am 29. Oktober 2024 fällte das Gerichtspräsidium R._____ folgenden Entscheid: