2.3. Mit Stellungnahme vom 18. Juni 2024 reduzierte der Kläger sein Gesuch um Erteilung der Rechtsöffnung und stellte neu den Antrag, dass die provisorische Rechtsöffnung im Umfang von Fr. 250'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 30. September 2023 zu erteilen sei. 2.4. Mit Verfügung vom 28. Juni 2024 wurde das Verfahren zu Gunsten von Vergleichsgesprächen sistiert. 2.5. Am 6. September 2024 teilte der Beklagte u.a. mit, dass er dem Kläger am 17. Juni 2024 eine Teilzahlung von Fr. 50'000.00 und am 6. August 2024 eine Teilzahlung von Fr. 20'000.00 geleistet habe.