2. 2.1. Mit Gesuch vom 16. April 2024 ersuchte der Kläger beim Gerichtspräsidium R._____ unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzte Forderung (exkl. Zahlungsbefehlskosten). 2.2. Mit Stellungnahme vom 6. Juni 2024 beantragte der Beklagte, dass in teilweiser Gutheissung des Gesuchs des Klägers für den in Betreibung gesetzten Betrag von Fr. 150'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 30. September 2023 provisorische Rechtsöffnung zu erteilen sei; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers.