1. Der Kläger betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl vom 2. Februar 2024 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ für eine Forderung von Fr. 300'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 30. September 2023 und für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 204.00. Als Forderungsurkunde bzw. Grund der Forderung wurde angegeben: " Darlehensvertrag vom 12. Juli 2023" Dem Beklagten wurde der Zahlungsbefehl am 25. März 2024 zugestellt. Der Beklagte erhob gleichentags Rechtsvorschlag.