klagte, unter anderem wegen Veruntreuung (Gesuchsbeilage 7). Darin führte er aus, dass die Beklagte die Wohnung am 17. Februar 2023 verkauft und am 9. November 2022 zwei Zahlungen über PHP 3'000'000.00 und PHP 7'000'000.00 (total ca. Fr. 170'000.00) erhalten habe. Sie habe mehrfache Nachfragen ignoriert, Fristen zur Dokumentation und Herausgabe des Verkaufserlöses verstreichen lassen und über ihren Anwalt mitteilen lassen, dass sie keine Informationen preisgebe. Sie enthalte ihm dieses Geld bis heute vor und behandle es als ihr eigenes (Strafanzeige N. 19 ff.).