1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung der Klägerin werden die Dispositivziffern 4 bis 6 des Entscheids des Präsidenten des Bezirksgerichts Q._____ vom 5. August 2024 aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: 4. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der gemeinsamen Söhne C._____ und D._____ monatlich vorschüssig mit Wirkung ab 1. September 2022 pro Kind folgende Beiträge, jeweils zuzüglich allfällig bezogener Kinder- und/oder Ausbildungszulagen, zu bezahlen (jeweils nur Barunterhalt):