3.4. Einkommen und Bedarf / Klägerin und Kinder Die im angefochtenen Entscheid festgestellten Einkommens- und Bedarfszahlen der Klägerin und der Kinder (vgl. E. 2 oben) wurden nicht gerügt, weshalb darauf abzustellen ist. - 13 - 3.5. Unterhaltsberechnung Zusammengefasst ist von folgenden Einkommens- und Bedarfszahlen der Parteien und deren gemeinsamen Kindern auszugehen (kursiv = Änderungen zum angefochtenen Entscheid [vgl. E. 2 oben]):