3.2. Einkommen / Beklagter 3.2.1. Hypothetisches Einkommen 3.2.1.1. Der Wegzug der unterhaltspflichtigen Person ins Ausland führt regelmässig zu einer Einkommensverminderung. Grundsätzlich ist der Unterhalt anhand der tatsächlichen Einkommensverhältnisse im Ausland zu berechnen, es sei denn, ein Verbleib in der Schweiz wäre (rechtlich) möglich und zumutbar (FOUNTOULAKIS , in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 7. Aufl. 2022, N. 18 zu Art. 285 ZGB m.H. auf das Urteil des Bundesgerichts 5A_662/2013 vom 24. Juni 2014 E. 3.3).